P-Konto Bescheinigung gemäß § 903 Abs. 1 ZPO über die gemäß §§ 902 und 904 ZPO von der Pfändung nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto anfordern und Freibetrag erhöhen - Gültig für alle Banken und Sparkassen
1178,59 Euro – Höhere P-Konto Freibeträge ab Juli 2019 - P-Konto Zentrum
P-Konto Bescheinigung gemäß § 903 Abs. 1 ZPO über die gemäß §§ 902 und 904 ZPO von der Pfändung nicht erfassten Beträge auf einem Pfändungsschutzkonto anfordern und Freibetrag erhöhen - Gültig für alle Banken und Sparkassen
P-Konto bei der Berliner Sparkasse (Landesbank Berlin) einrichten und Freibetrag erhöhen lassen
So gehts: Freibetrag auf dem P-Konto erhalten und erhöhen.